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Klimaschutz: Mieter und Vermieter nicht überfordern

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Klimaschutzmaßnahmen für die Zeit nach 2030 zu konkretisieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Klimaschutzmaßnahmen für die Zeit nach 2030 zu konkretisieren. Das bisherige Klimaschutzgesetz ist in weiten Teilen mit der Verfassung unvereinbar. Das Bundeskabinett will heute den überarbeiteten Gesetzentwurf beschließen. Demnach soll Deutschland spätestens 2045 – fünf Jahre früher als geplant – klimaneutral sein. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD:

„Wir wissen um die Verantwortung des Immobilienmarktes bei der Erfüllung der neuen Klimaziele. Es ist unbestritten, dass im Gebäudesektor viel Energie benötigt wird. Der Druck aus Karlsruhe darf jetzt aber nicht dazu führen, dass in seiner Folge ein milliardenschwerer Sanierungszwang eingeführt wird, den niemand schultern kann. Deshalb sind angesichts des Nutzer-Investor-Dilemmas weitere staatliche Hilfen und Förderungen für Bestand und Neubau nötig, um die Klimaziele zu erreichen. Ohne massive öffentliche Förderungen können Mieter und Vermieter die künftigen Milliardeninvestitionen nicht tragen.

Mieter dürfen nicht überfordert werden. Das gilt aber auch für Vermieter. Modernisierungen müssen wirtschaftlich bleiben. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist und bleibt die rote Linie, die von der Politik niemals übertreten werden darf. Es hilft nichts: Es müssen noch mehr Fördermittel für die Bestandssanierung bereitgestellt werden. Das gilt sowohl für den selbstgenutzten, als auch für den vermieteten Bestand.

Sehr teure Klimaschutzmaßnahmen können nur erbracht werden, wenn Mietenentwicklungen nicht komplett politisch gekappt werden, wie das beispielsweise durch die stetige Verlängerung bei den Betrachtungszeiträumen für Mietspiegel oder die Einschränkungen bei Modernisierungsmieterhöhungen geschieht.“